Bekanntmachung
Vorübergehende Chlorung des Trinkwassers
Aufgrund einer aufgetretenen Verkeimung des Trinkwassers des Marktes Ottobeuren wird das Trinkwasser ab Freitag, den 13.07.2012 gechlort.
Diese Desinfektionsmaßnahme zur Abtötung von Keimen und Bakterien ist mit dem Gesundheitsamt des Landratsamtes Unterallgäu abgestimmt.
Die hierfür eingebrachte Chlormenge bewegt sich innerhalb der in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte und ist für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie für Säuglinge und Kleinkinder unbedenklich. Allerdings sollte das gechlorte Wasser nicht in Aquarien verwendet werden.
Durch die Desinfektion des Trinkwassers gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung ergeben sich keine Nutzungseinschränkungen, die eingesetzte Chlorkonzentration führt zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung. Ein leichter Chlorgeruch ist nicht auszuschließen.
Die Abkochanordnung für das Trinkwasser hat weiterhin Bestand. Erst wenn sich das Chlor flächendeckend im Rohrleitungsnetz verteilt hat und die Keimfreiheit des Trinkwassers nachgewiesen ist, kann auf ein Abkochen des Trinkwassers verzichtet werden. Ab wann auf das Abkochen verzichtet werden kann, wird durch den Markt Ottobeuren bekannt gegeben.
Um sicher gehen zu können, dass in allen Leitungen Ihrer Hausinstallation chloriertes Wasser ansteht, bitten wir Sie, nach Aufhebung der Abkochanordnung kurzzeitig alle Entnahmestellen in Ihrem Hause zu öffnen.
Die Beendigung der Chlorung wird öffentlich bekannt gegeben.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir um Verständnis.
Ottobeuren, 12. Juli 2012
gez.
Bernd Schäfer
Bürgermeister