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Barrierefreiheit


Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verwaltungsgemeinschaft Ottobeuren ist bestrebt, die Internetseiten *.ottobeuren.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt somit für die Webseite www.ottobeuren.de sowie für unter dieser Domain veröffentliche Subdomains: https://www.ottobeuren.de/hawangen/, https://www.ottobeuren.de/boehen/ und https://www.ottobeuren.de/vg-ottobeuren/. Weiterhin gilt diese Erklärung für die Heimat-Info-Apps Ottobeuren und Hawangen – im Web abrufbar unter: https://www.heimat-info.de/gemeinden/ottobeuren , https://www.heimat-info.de/gemeinden/hawangen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 streben wir an, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG), der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.  Weiterhin gelten die §§ 9-11 der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV).

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 02.09.2025 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website / mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen weitestgehend vereinbar.

Bestehende Mängel

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellen:

  • PDF-Dateien und andere zum Download bereitgestellte Dokumente sind meist nicht barrierefrei.
  • Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente sind bisher nicht in eine barrierefreie Form übertragen worden. Dokumente, die von Dritten (z.B. anderen Organisationen, Ministerien und anderen) bereitgestellt werden, liegen zum Großteil nicht barrierefrei vor.
  • Kartografische Darstellungen werden i. d. R. als PDF-Datei bereitgestellt. Kartografie ist dem Wesen nach einer bildlichen Darstellung, die den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
  • Von der Verwaltungsgemeinschaft Ottobeuren veröffentlichte Videos sind teilweise nicht mit Untertiteln versehen.

Eine unverzügliche Beseitigung dieser bekannten Unzulänglichkeiten wäre mir einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 verbunden. Daher können die Unzulänglichkeiten nur schrittweise beseitigt werden. So arbeiten wir z. B. daran, sukzessive alle PDF-Dateien barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Fakultativ barrierefreie Inhalte

Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zugänglich zu machen, halten wir für Sie bereit: 

  • Möglichkeit die Website ohne Maus per Tab durchzuschalten, dabei gilt die „Sitemap“ als Navigationsunterstützung. 

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit geplant: 

  • Sukzessive Bereitstellung von PDF-Dateien im barrierefreien Modus 
  • Aufbereitung der Inhalte in „Leichter Sprache“

Erstellung bzw. Aktualisierung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.07.2021 erstellt und zuletzt am 02.09.2025 aktualisiert. 
Grundlage ist eine interne Selbsteinschätzung.

Rückmeldung bei Mängeln

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Bitte senden Sie eine E-Mail an edv(at)ottobeuren.de, wenn Sie

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind
  • Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht BITV-konform sind
  • Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten

auf unseren Webseiten finden.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv(at)bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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