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Bauleitplanung

1. Laufende Verfahren


2. ISEK


1.Beteiligung – Online-Beteiligung
Für das ISEK (Integriertes Entwicklungskonzept) wurde im Herbst 2021 eine Online-Beteiligung durchgeführt. Der Markt und das Planungsteam möchten sich noch einmal ganz herzlich für die große und lebhafte Teilnahme bedanken.
Insgesamt sind über die Flyer und die Online-Beteiligung etwa 390 Ideen bzw. Anregungen und etwa 240 Kommentare eingegangen. Über die „gefällt mir" bzw. „gefällt mir nicht"-Funktion sind insgesamt mehr als 10.200 Wertungen abgegeben worden, sodass ein guter Eindruck über die Stimmung vor Ort gewonnen werden konnte. Es haben über 1780 Personen teilgenommen, das ist aus unserer Sicht ein großer Erfolg.

Das Planungsbüro hat alle eingegangenen Kommentare, Anregungen und Wünsche in einer Dokumentation zusammengestellt und gesammelt. Diese vollumfängliche Dokumentation kann unter folgendem Link aufgerufen werden:

Zielebeschluss
Zielebeschluss

Zielebeschluss
Nach der erfolgreichen ersten Öffentlichkeitsbeteiligung hat das Planungsteam das gesammelte, umfangreiche Material gesichtet, ausgewertet und mit der durchgeführten Vorort-Bestandsaufnahme analytisch betrachtet. In einer querschnittsbezogenen Analyse wurden die Qualitäten und Potenziale, aber auch die Defizite und Konflikte in Plänen grafisch aufbereitet. Darauf aufbauend wurden Handlungsfelder, wie z.B. Siedlungsentwicklung und Ortsbild, Mobilität und Verkehr sowie Naturräume, Naherholung und Freizeit, und die daraus resultierenden Ziele formuliert.

In drei Terminen fand eine Abstimmung dieser Inhalte mit dem begleitenden Steuerkreis statt. Am 31. Mai 2022 wurden dann die Ergebnisse aus der Analyse und dem bisherigen Prozess sowie die formulierten Ziele im Marktgemeinderat vorgestellt und beschlossen.

Die beschlossene Zielebroschüre ist unter nachfolgendem Link einzusehen:

2. Beteiligung – Planungswerkstatt
Der Markt Ottobeuren ist mit der Erarbeitung des intergierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) deutlich vorangekommen und steht kurz vor der Finalisierung. Im bisherigen Planungsprozess, wurde im Herbst 2022 erfolgreich eine Planungswerkstatt mit Bürgerinnen und Bürgern aus Ottobeuren durchgeführt.

Abschlussbericht
Im November 2020 hat der Marktgemeinderat Ottobeurens beschlossen, ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) durchzuführen. Dazu wurde die DRAGOMIR STADTPLANUNG GmbH zusammen mit dem Büro Schlothauer & Wauer mit der Erarbeitung des ISEKs beauftragt. Ein Fokus wurde dabei auf den Hauptort des Marktes Ottobeuren gelegt; ausgewählte Ortsteile wurden aber mitberücksichtigt und in Form von Flächensteckbriefen in die Betrachtung einbezogen.

Im Rahmen von insgesamt zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen hatten die Bürgerinnen die Möglichkeit sich im Planungsprozess aktiv einzubringen. Darüber hinaus wurden regelmäßig aktuelle Unterlagen auf der Homepage des Marktes zur Verfügung gestellt und es bestand die Möglichkeit, Fragen und Anmerkungen zur Planung über eine Projekt-E-Mail-Adresse zu äußern. Zudem wurde der Planungsprozess durch unterschiedliche Akteurinnen des Marktes in Form eines Steuerkreises begleitet. In vier Steuerkreissitzungen konnten dabei die einzelnen Planungsschritte mitgestaltet werden.
Basierend auf der Bestandsaufnahme und -analyse sowie den Ergebnissen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Handlungsfelder und Ziele des ISEKs entwickelt. Diese bildeten die Grundlage für die weitere Ausarbeitung des Entwicklungskonzepts, welches die räumliche Darstellung der Entwicklungsziele im Rahmenplan sowie einen ausführlichen Maßnahmenkatalog inkl. Priorisierung, Zeithorizont und Kostenschätzung enthält.
Die Inhalte des ISEKs sind nun in einem Abschlussbericht zusammengefasst.

Am 13.06.2023 wurde das Ergebnis des städtebaulichen Entwicklungskonzepts öffentlich in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Anschließend hat der Marktgemeinderat beschlossen, dass das ISEK inkl. dem zugehörigen Maßnahmenkatalog für die zukünftigen Entscheidungen zur Entwicklung Ottobeurens zugrunde gelegt werden. 

Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden die eingegangenen Rückmeldungen am 19.09.2023 vom Marktgemeinderat behandelt und abgewogen. Der Marktgemeinderat hat in dieser Sitzung den Abschlussbericht des ISEK gebilligt.

ISEK Abschlussbericht

Anlagen zum ISEK Abschlussbericht

3. Ausstellung
Für die Veröffentlichung der Ergebnisse des ISEK Prozesses wurde eine Wanderausstellung entwickelt, die an verschiedenen Standorten und zu verschiedenen Veranstaltungen und Zeiten in der Markgemeinde Ottobeuren in nächster Zeit zu sehen sein wird. Über die genauen Ausstellungszeiten und Orte können Sie sich beim Marktbauamt der Gemeinde informieren.


4. Sanierungsgebiet und sanierungsrechtliche Genehmigung

Aufgrund des ISEK hat der Marktgemeinderat die neue Sanierungssatzung „Ortsmitte“ erlassen. Im Sanierungsgebiet ist für nachfolgend genannte bauliche Vorhaben eine sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich: Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen; Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs, Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten; die Beseitigung baulicher Anlagen sowie erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind.

Die Genehmigung ist beim Bauamt des Marktes Ottobeuren zu beantragen. Es ist dabei nicht von Bedeutung, ob das Bauvorhaben baurechtlich genehmigungs- oder anzeigepflichtig ist.

Hier finden Sie den Antrag auf Genehmigung von Bauvorhaben im Sanierungsgebiet sowie das Merkblatt zur Genehmigung von Bauvorhaben in Sanierungsgebieten.

5. Städtebauförderung und erhöhte steuerliche Abschreibungen im Sanierungsgebiet

Im Sanierungsgebiet können Bauherren für Maßnahmen zur Verbesserung des Ortsbilds, ökologisch wirksame Maßnahmen, sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum Zuschüsse durch Mittel der Städtebauförderung erhalten. Der Zuschuss ist beim Markt Ottobeuren zu beantragen. Sie werden vom Markt Ottobeuren und dem Freistaat Bayern nach den Vorgaben der Richtlinie vom 13.12.2023 sowie der Städtebauförderungsrichtlinien gefördert.

Bei der Behebung von baulichen Missständen oder Mängeln im Sinne des § 177 Baugesetzbuch können Bauherren von erhöhten Abschreibungsbeträgen nach § 7h des Einkommensteuergesetzes profitieren. Voraussetzung hierfür ist, dass vor Beginn der Baumaßnahmen eine entsprechende Vereinbarung über die durchzuführenden Baumaßnahmen mit dem Markt Ottobeuren abgeschlossen wird.

3. Rechtsverbindliche Bebauungspläne


Allgemeiner Hinweis:
Zonen mit Bebauungsplan sind gelb umrandet. Für die Anwesen außerhalb dieser Bereiche gibt es keine Bebauungspläne.

Durch Verschieben des Planes mit der Maus können auch andere Bebauungspläne, z. B. in Böhen und Hawangen, angeschaut werden.

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