Verkehrsrechtliche Anordnungen
Behördliche Verfügung nach § 45 StVO, mit der Straßenverkehrsbehörden Verkehrsregelungen wie Beschränkungen, Umleitungen, Verbote oder Baustellensicherungen verbindlich festlegen. Sie ist erforderlich, wenn Maßnahmen den Straßenverkehr beeinflussen, etwa bei Baustellen, Halteverboten oder besonderen Gefahrenlagen.














