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Verkehrsrechtliche Anordnungen


Bauen und Wohnen 

Behördliche Verfügung nach § 45 StVO, mit der Straßenverkehrsbehörden Verkehrsregelungen wie Beschränkungen, Umleitungen, Verbote oder Baustellensicherungen verbindlich festlegen. Sie ist erforderlich, wenn Maßnahmen den Straßenverkehr beeinflussen, etwa bei Baustellen, Halteverboten oder besonderen Gefahrenlagen.

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