Der Markt Ottobeuren beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
1.) Bestandsaufnahme
Der Freistaat Bayern strebt mit dem Gigabit Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen in „grauen und weißen NGA Flecken“ in Erschließungsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse an.
Zudem wurde am 26.04.2021 die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsunternetze in der Bundesrepublik Deutschland" veröffentlicht, welche das Ziel eines gigabitfähigen Breitbandnetzes auf Bundesebene anstrebt.
Das Veröffentlichungsschreiben zur Markterkundung wurde auf dem Gigabit-Portal des Bundes veröffentlicht (https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do)*.
* im öffentlichen Bereich -> Übersicht über laufende und abgeschlossene Verfahren -> Suchbegriff „Ottobeuren“.
2.) Markterkundung - Bekanntmachung
Die VG Ottobeuren bittet die Netzbetreiber nun im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu deren eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Den Anbietern wird eine mehrwöchige Äußerungsfrist gewährt, in der sie die Gemeinde über den Stand der Planungen informieren sollen.
Die Dokumente für die Markterkundung werden im Folgenden zum Download bereitgestellt.
Downloads:
Veröffentlichungschreiben zum Markterkundungsverfahren
HINWEIS: Die Adressliste wird den Telekommunikationsanbietern nach Registrierung und Anmeldung über das Gigabit-Portal des Bundes zur Verfügung gestellt.
Der Markt Ottobeuren ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Der Markt Ottobeuren bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 18.12.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.
Gemäß der BayGibitR hat der Markt Ottobeuren für das vorläufige
Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im
Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente
zur Breitbandversorgung.
Eine detaillierte Adressliste wird den
am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren
auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen
Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte
stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter
Verpflichtungserklärung an Herrn Alois Spöttle unter lsspttlttbrnd.
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten
Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten
Die
Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei
Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem
Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der
Verpflichtungserklärung zu beachten.
Die Gemeinde Böhen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
1.) Bestandsaufnahme
Der Freistaat Bayern strebt mit dem Gigabit Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen in „grauen und weißen NGA Flecken“ in Erschließungsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse an.
Zudem wurde am 26.04.2021 die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsunternetze in der Bundesrepublik Deutschland" veröffentlicht, welche das Ziel eines gigabitfähigen Breitbandnetzes auf Bundesebene anstrebt.
Das Veröffentlichungsschreiben zur Markterkundung wurde auf dem Gigabit-Portal des Bundes veröffentlicht (https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do)*.
* im öffentlichen Bereich -> Übersicht über laufende und abgeschlossene Verfahren -> Suchbegriff „Böhen“.
2.) Markterkundung - Bekanntmachung
Die Gemeinde Böhen bittet die Netzbetreiber nun im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu deren eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Den Anbietern wird eine mehrwöchige Äußerungsfrist gewährt, in der sie die Gemeinde über den Stand der Planungen informieren sollen.
Die Dokumente für die Markterkundung werden im Folgenden zum Download bereitgestellt.
Downloads:
Veröffentlichungschreiben zum Markterkundungsverfahren
HINWEIS: Die Adressliste wird den Telekommunikationsanbietern
nach Registrierung und Anmeldung über das Gigabit-Portal des Bundes zur
Verfügung gestellt.
Die Gemeinde Böhen ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Böhen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 15.01.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Böhen für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.
Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Andreas Meer unter ndrsmrgmnd-bhnd.
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten
Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten
Die
Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei
Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem
Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der
Verpflichtungserklärung zu beachten.
Die Gemeinde Hawangen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
1.) Bestandsaufnahme
Der Freistaat Bayern strebt mit dem Gigabit Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen in „grauen und weißen NGA Flecken“ in Erschließungsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse an.
Zudem wurde am 26.04.2021 die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsunternetze in der Bundesrepublik Deutschland" veröffentlicht, welche das Ziel eines gigabitfähigen Breitbandnetzes auf Bundesebene anstrebt.
Das Veröffentlichungsschreiben zur Markterkundung wurde auf dem Gigabit-Portal des Bundes veröffentlicht (https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do)*.
* im öffentlichen Bereich -> Übersicht über laufende und abgeschlossene Verfahren -> Suchbegriff „Hawangen“.
2.) Markterkundung - Bekanntmachung
Die Gemeinde Hawangen bittet die Netzbetreiber nun im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu deren eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Den Anbietern wird eine mehrwöchige Äußerungsfrist gewährt, in der sie die Gemeinde über den Stand der Planungen informieren sollen.
Die Dokumente für die Markterkundung werden im Folgenden zum Download bereitgestellt.
Downloads:
Veröffentlichungschreiben zum Markterkundungsverfahren
HINWEIS: Die Adressliste wird den Telekommunikationsanbietern nach Registrierung und Anmeldung über das Gigabit-Portal des Bundes zur Verfügung gestellt.
!! Achtung !! Fristverlängerung bis 11.05.2021
Die
Gemeinde Hawangen ermittelt im Rahmen der Markterkundung,
ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei
Jahren
planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als
zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die
Gemeinde Hawangen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 23.04.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Hawangen für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.
Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Ulrich Ommer unter bgm@hawangen.de.
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten
Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten
Die
Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei
Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem
Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der
Verpflichtungserklärung zu beachten.
Der Zuwendungsbescheid folgt!
A C H T U N G: Die Angebotsfrist wird bis zum 30.11.2018 um 11:00 Uhr verlängert!
Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Ausbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaues von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR).
Bekanntmachung Auswahlverfahren
Übersichtskarte der festgelegten Erschließungsgebiete
Adressliste zu den Erschließungsgebieten
Priorität der Losvergabe
Wertungsvorgehen
Muster Wirtschaftlichkeitslücke
Hinweise zur Wirtschaftlichkeitslücke
Die Marktgemeinde Ottobeuren hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie – BbR durchgeführt.
Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.
Ergebnis der Markterkundung
Markt Ottobeuren führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.
Die Anfrage zur Markterkundung können der entsprechenden Dokumentation entnommen werden, die über den nachfolgenden Link zur Verfügung steht.
Bekanntmachung Markterkundung Ottobeuren 12_2017
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.
Der Markt Ottobeuren hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem ein Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.
Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt. Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet können der entsprechenden Dokumentation entnommen werden die über den nachfolgenden Link zur Verfügung steht.
IST Versorgung vor ME Ottobeuren 12_2017
Der Markt Ottobeuren hat am 07.03.2016 den Zuwendungsbescheid durch Minister Söder überreicht bekommen.
Die Gemeinde Böhen hat am 07.03.2016 den Zuwendungsbescheid durch Minister Söder überreicht bekommen.
Der Gemeinde Hawangen hat am 23.05.2013 den Zuwendungsbescheid durch Minister Söder überreicht bekommen.
Bitte beachten Sie im Zuge des Verfahrens, dass es sich um eine interkommunale Zusammenarbeit der 3 Mitgliedsgemeinden der VG Ottobeuren (Böhen, Hawangen, Ottobeuren) handelt.
Als Ansprechpartner bei der Gemeinde steht Ihnen zur Verfügung:
Alois Spöttle
Marktplatz 6
87724 Ottobeuren
Tel: 08332 9219-45
lsspttlttbrnd