Bei den im Internet veröffentlichten Satzungen und Verordnungen kann trotz größter Sorgfalt bei der Umsetzung nicht ausgeschlossen werden, dass sich Fehler einschleichen. Es gilt daher immer die Satzung oder Verordnung in der bei der Verwaltungsgemeinschaft einsehbaren und bekanntgegebenen Form.
Es können keine Rechtsansprüche auf Grund der auf den Internetseiten der VG Ottobeuren veröffentlichten Satzungen und Verordnungen geltend gemacht werden.